Die Kammermusik-Gemeinde e. V. Hannover ist beim Amtsgericht Hannover im Vereinsregister eingetragen. Das Geschäftsjahr läuft vom 01.07 bis zum 30.06.
Die Kammermusik-Gemeinde ist ein gemeinnütziger Verein!
- Sie dient dem satzungsmäßigen Zweck, gute Musik (vor allem Kammermusik, aber auch Solisten- und Orchesterkonzerte) durch künstlerisch hochstehende Veranstaltungen des Vereins zu fördern und zu pflegen.
- Die
Veranstaltungen des Vereins werden ausschließlich zu gemeinnützigen
Zwecken im Sinne der Abgabenordnung unternommen.
- Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
- Mittel des
Vereins dürfen
nur für die satzungsmäßigen
Zwecke
verwendet werden. Die Mitglieder
erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
- Es darf
keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder
durch
unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

