Die Satzung der Kammermusik-Gemeinde in Auszügen
- Sie dient dem satzungsmäßigen Zweck, gute Musik (vor allem Kammermusik, aber auch Solisten- und Orchesterkonzerte) durch künstlerisch hochstehende Veranstaltungen des Vereins zu fördern und zu pflegen.
- Die
Veranstaltungen des Vereins werden ausschließlich zu gemeinnützigen
Zwecken im Sinne der Abgabenordnung unternommen.
- Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
- Mittel des
Vereins dürfen
nur für die satzungsmäßigen
Zwecke
verwendet werden. Die Mitglieder
erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
- Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Die
Mitgliederversammlung hat am 25.10. 2016 eine geänderte Satzung
einstimmig beschlossen. Die Formulierungen zum
Zweck sind auf Anforderung des Finanzamts geändert worden, um sie den
jetzigen gesetzlichen Bestimmungen für die Anerkennung der
Gemeinnützigkeit anzupassen.Die neue Satzung als PDF-Datei zur Information: Datei herunterladen

