Kammermusik Hannover

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Kammermusik-Gemeinde Hannover

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Der Verein

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Gut zu wissen:

Die Kammermusik-Gemeinde Hannover ist ein gemeinnütziger Verein. Mitgliedsbeiträge sind ebenso wie Spenden steuerlich abzugsfähig.

Die Satzung der Kammermusik-Gemeinde in Auszügen
  • Sie dient dem satzungsmäßigen Zweck, gute Musik (vor allem Kammermusik, aber auch Solisten- und Orchesterkonzerte) durch künstlerisch hochstehende Veranstaltungen des Vereins zu fördern und zu pflegen.
  • Die Veranstaltungen des Vereins werden ausschließlich zu gemeinnützigen Zwecken im Sinne der Abgabenordnung unternommen.
  • Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  • Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
  • Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

Die Mitgliederversammlung hat am 25.10. 2016 eine geänderte Satzung einstimmig beschlossen. Die Formulierungen zum Zweck sind auf Anforderung des Finanzamts geändert worden, um sie den jetzigen gesetzlichen Bestimmungen für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit anzupassen.

Die neue Satzung als PDF-Datei zur Information: Datei herunterladen



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