Die Satzung der Kammermusik-Gemeinde in Auszügen
- Sie dient dem satzungsmäßigen Zweck, gute Musik (vor allem Kammermusik, aber auch Solisten- und Orchesterkonzerte) durch künstlerisch hochstehende Veranstaltungen des Vereins zu fördern und zu pflegen.
- Die
Veranstaltungen des Vereins werden ausschließlich zu gemeinnützigen
Zwecken im Sinne der Abgabenordnung unternommen.
- Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
- Mittel des
Vereins dürfen
nur für die satzungsmäßigen
Zwecke
verwendet werden. Die Mitglieder
erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
- Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

Die neue Satzung als PDF-Datei zur Information: Datei herunterladen